Liebe Eltern,
hiermit erhalten Sie eine detaillierte Übersicht zu den Angeboten des Hortes der Hans-Kroch-Schule für die Sommerferienwochen. Einige Angebote haben eine begrenzte Teilnehmerzahl. Bitte beachten Sie hier die am Vortag ausgehangenen Listen. Wir möchten Sie bitten, Ihr Kind 30 Minuten vor den angegebenen Aufbruchszeiten in den Hort zu bringen, da mit den Veranstaltern feste Termine vereinbart sind. Außerdem sollen alle Kinder bis spätestens 9 Uhr in der Einrichtung sein.
Für Angebote im Haus können sich die Kinder am selben Tag anmelden, bei größeren Angeboten oder Ausflügen findet die Anmeldung einen Tag vorher statt. Denken sie bitte daran das die Anmeldung verbindlich ist, da die Veranstalter fest mit der Kinderzahl rechnen.
Sollte Ihr Kind trotz Anmeldung die Ferienspiele nicht besuchen, bitten wir um Abmeldung (telefonisch oder persönlich) bis spätestens 8:00 Uhr des jeweiligen Tages. Eine eventuelle Essensbestellung ist separat abzumelden. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihr Betreuungsvertrag für den Hort nach 5 Tagen unentschuldigten Fehlens innerhalb eines Monats durch die Stadt Leipzig gekündigt werden kann.
Des Weiteren bitten wir Sie, den Ferienpass täglich mitzugeben. Kinder ohne Ferienpass haben an Ausflugstagen jeweils zwei Fahrkarten der Zone 110 Leipzig (Langstrecke) mit. Ein Kauf von Fahrkarten am Veranstaltungstag durch die pädagogischen Mitarbeiter des Hortes ist leider nicht möglich.
Außerdem sollten alle Kinder einen Rucksack mit ausreichend Verpflegung, Getränken und etwas Taschengeld dabei haben. Witterungsbedingte Kleidung ist ebenfalls unerlässlich.
Es besteht für Anspruchsberechtigte die Möglichkeit, vor den Veranstaltungen die Übernahme der Veranstaltungskosten durch das Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern eine schöne und erholsame Ferienzeit!
Ihr Hortkinderrat und Ihr Hortteam
Hans-Kroch-Schule
Grundschule der Stadt Leipzig
Jörgen-Schmidtchen-Weg 8
04157 Leipzig
Telefon : 034191024730 oder 0341910247311
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.